In den
Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein
schulärztlicher Dienst. Der Gesundheitszustand der Kinder wird im 2.
Kindergartenjahr, in der 4. und in der 8. Klasse überprüft. Die schulärtzlichen
Untersuchungen sind obligatorisch, diese können kostenlos durch unseren Schularzt,
Dr. med. Jürg Müller, oder zu Lasten der Eltern durch den Hausarzt durchgeführt
werden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden rechtzeitig über die
Termine und das entsprechende Vorgehen informiert.