Die Zeiten, welche auf dem Busfahrplan aufgeführt sind, verstehen sich als Abfahrtszeiten. Die Kinder sollten ein paar Minuten früher vor Ort sein, damit zum Einsteigen genügend Zeit vorhanden ist, um pünktlich abfahren zu können. Die Busfahrerinnen und Busfahrer warten die fahrplanmässigen Abfahrtszeiten an der Starthaltestelle und bei allen Schulhäusern ab.
Kann ein Kind die Schule nicht besuchen, vergessen Sie nicht, auch die Busfahrer*innen (per Telefon) zu informieren. Die Fahrer*innen können das Telefon jedoch nicht mehr entgegennehmen, sobald sie unterwegs sind.
Wenn eine Absenz an eine einzige Person der Fahrer*innen gemeldet wird, sind diese mit einem Gruppenchat organisiert und melden es über diesen allen anderen weiter.
Ist ein Kind gemäss Busfahrplan nicht an der Bushaltestelle, ohne dass eine Abmeldung vorliegt, fährt der Bus trotzdem gemäss Fahrplan weiter und unternimmt nichts, bis die Tour fertiggefahren ist. Im Anschluss melden die Fahrenden die Absenz im Schulsekretariat. Von dort wird dann geklärt, weshalb das Kind nicht wie erwartet vor Ort war.
Die Kinder warten ruhig und aufmerksam.
Sie verhalten sich freundlich und rücksichtsvoll allen gegenüber.
Die Kinder zeigen sich den anderen gegenüber rücksichtsvoll und zuvorkommend.
Die Kinder verhalten sich den Fahrerinnen/den Fahrern gegenüber freundlich und respektvoll – sie begrüssen, sich von ihnen verabschieden und sich ab und zu auch mal bei ihnen bedanken ist eine Selbstverständlichkeit.
Die Kinder befolgen die Anweisungen der Fahrerinnen/Fahrer ohne Widerrede.
Die Kinder gurten sich ohne Widerrede an oder lassen sich angurten.
Die Kinder sitzen still, verhalten sich ruhig und provozieren weder die Fahrerinnen/Fahrer noch die Mit-Passagiere, damit sich die Fahrerinnen/Fahrer auf das Fahren und den Strassenverkehr konzentrieren können.
Nur so kann eine sichere Fahrt gewährleistet werden.
Die Fahrerinnen/Fahrer geben der Schulleitung regelmässig Rückmeldung über das Verhalten ihrer Passagiere.
1. Verwarnung und Telefon an die Eltern.
2. Verwarnung schriftlich mit Androhung des Ausschlusses
3. Bei weiterem Fehlverhalten wird das Kind vom Schulbusbetrieb der Schule Aare-Oenz ausgeschlossen.